Hundeschule Zimmer · Im Felde 8 · 31840 Hessisch Oldendorf · über die Ausbildung eines Hundes
Der Besitzer nimmt ab dem im Anmeldeformular festgelegten Zeitpunkt mit seinem Hund – dessen Name, Alter und Rasse ebenfalls im Anmeldeformular angegeben sind – am jeweiligen Lehrgang der Hundeschule „Besitzer mit Hund“ teil.
Die Höhe der Lehrgangsgebühr richtet sich nach dem im Anmeldeformular bezeichneten Lehrgang. Umfang und Gebühren der einzelnen Angebote sind dem Informationsmaterial der Hundeschule zu entnehmen, das dem Besitzer ausgehändigt oder zugänglich gemacht wurde.
a) Die Gebühr ist mit Unterschrift bzw. Absenden der verbindlichen Anmeldung fällig, spätestens mit Rechnungsstellung.
b) Der Besitzer kann gegenüber Forderungen der Hundeschule nicht mit einer Gegenforderung aufrechnen, es sei denn, diese ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
a) Die Hundeschule ist zur Schulung nach bestem Wissen und Gewissen verpflichtet. Über Ausbildungsumfang und Ziele des Lehrgangs informiert das Material der Hundeschule Zimmer. Der Unterricht findet in der Gruppe mit mehreren Hunden und Besitzern statt.
b) Findet der Lehrgang planmäßig außerhalb des Geländes der Hundeschule statt, kann das Ausbildungsprogramm aufgrund der Gruppenzusammenstellung, örtlicher Verhältnisse oder wetterbedingt abweichen. Die Hundeschule kann ebenfalls vom vorgesehenen Programm abweichen, wenn ihr dies zum Erreichen oder Festigen des Lernerfolgs notwendig erscheint.
a) Der Gruppenlehrgang „Besitzer mit Hund“ eignet sich wegen des Unterrichts in der Gruppe nicht dazu, individuell auf starkes Problemverhalten (z. B. Schreckhaftigkeit, ausgeprägte Aggressivität, neurotisches Angstbeißen, Flucht- oder Meideverhalten, Dominanz) einzugehen. Zeigt der Hund vor Lehrgangsbeginn ein solches Problemverhalten, muss der Besitzer die Hundeschule darauf hinweisen. Die Hundeschule rät in diesem Fall von der Teilnahme an einem Gruppenkurs ab und empfiehlt, zunächst in Einzelstunden zu arbeiten, bis eine Integration in die Gruppe möglich ist. Über den Wechsel in Einzelstunden entscheidet die Hundeschule nach eigenem Ermessen.
b) Die Hundeschule arbeitet grundsätzlich in alltäglichen Konfliktsituationen. Da ein Hund nicht immer vorhersehbar reagiert, ist damit ein Risiko verbunden, das zur Erreichung des Ausbildungserfolgs jedoch in Kauf genommen werden muss. Der Besitzer ist sich bewusst, dass es bei der Schulung – insbesondere in Konfliktsituationen – möglich ist, dass der Hund verletzt werden kann, ohne dass die Hundeschule daran ein vorwerfbares Verhalten trifft, obwohl sie sich stets bemüht, solche Situationen zu vermeiden.
c) Erfahrungsgemäß ist es für ein optimales Ausbildungsergebnis erforderlich, dass sich der Besitzer der praktischen und theoretischen Ausbildung eingehend widmet und sich an die Anweisungen der Hundeschule hält. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Höhe des Leistungsziels bei der Ausbildung eines Hundes nicht garantiert werden kann, da sie von den genetischen Anlagen des Hundes und der Führung durch seinen Besitzer abhängt.
d) Wird der Lehrgang durch den Besitzer um mehr als 50 Tage unterbrochen (z. B. wegen Urlaub), erlischt dieser Vertrag, da der Hund zwischenzeitlich andere Verhaltensprobleme entwickelt haben könnte. Dies gilt nicht bei nachweislich krankheitsbedingter Unterbrechung des Hundes oder des Besitzers.
e) Eventuell benötigtes Ausbildungszubehör, das durch die Hundeschule zur Verfügung gestellt wird, ist nicht in der Kursgebühr enthalten und wird gesondert abgerechnet.
Während der gesamten Ausbildungsdauer bleibt der Besitzer Tierhalter.
a) Der Besitzer hat die ihm vor Ausbildungsbeginn gestellten Fragen (z. B. im Rahmen eines Vorgesprächs) wahrheitsgemäß zu beantworten. Diese Angaben sind entscheidend für den Lehrgangserfolg sowie die Sicherheit der Teilnehmer und Hunde.
b) Der Besitzer hat den Hund gegen Tiergefahren versichert und weist dies auf Verlangen der Hundeschule nach. Zahlt die Versicherung im Schadensfall während des Lehrgangs nicht, muss der Besitzer für den Schaden aufkommen.
c) Der Besitzer versichert, dass der Hund keine Krankheiten hat und gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Tollwut sowie Zwingerhusten geimpft ist.
Die Hundeschule haftet für während des Lehrgangs entstehende Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
a) Vor Beginn der Ausbildung: Entschädigungszahlungen und Fristen sind in der jeweiligen verbindlichen Anmeldung geregelt.
b) Während der Ausbildung: Bricht der Besitzer den Lehrgang ab, bleibt er zur Zahlung der Lehrgangsgebühr verpflichtet bzw. mindert sich die bereits gezahlte Gebühr nicht, es sei denn, die Hundeschule hat den Abbruch zu vertreten. Der Besitzer kann nachweisen, dass der Hundeschule durch den Abbruch Aufwendungen erspart geblieben sind; in diesem Fall mindert sich die Gebühr um die nachgewiesenen ersparten Aufwendungen.
c) Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform (auch per E-Mail).
Die Hundeschule ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn
Eine Minderung oder Erstattung der bereits gezahlten Lehrgangsgebühr findet in diesem Fall nicht statt, es sei denn, der Besitzer weist nach, dass der Hundeschule durch die Kündigung Aufwendungen erspart geblieben sind.
Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
a) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Bei Vertragsschluss bestehen keine mündlichen Nebenabreden, die nicht in diesem Vertrag berücksichtigt sind.
b) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.
Gerichtsstand ist Hameln.